ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
I. GELTUNGSBEREICH
Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen pottMEDIA sowie namentlich aufgeführte Berechtigte und Vertreter des Labels (nachfolgend Agentur genannt) und den Leistungsempfängern bzw. Bestellern (nachfolgend Kunde genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende AGB’s der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder Email bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Gerichtsstand ist der Agentur-Sitz laut Impressum.
3. Vertragssprache ist deutsch.
4. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
III. VERTRAGSSCHLUSS, LIEFERUNG UND LEISTUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch die Agentur zustande. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.
2. Internet-Bestellungen, auch solche durch e-Mail oder andere elektronische Kommunikationskanäle, sind auch ohne Unterschrift für den Kunden bindend.
3. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung sowie Rechnungsstellung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an ihn übergeben wurde. Angaben über Lieferfristen
sind unverbindlich, sofern nicht ferner ein verbindlicher Liefertermin zugesagt wurde.
4. Die Agentur ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen die Agentur.
5. Die Agentur behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe
jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, hervorgerufene Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht von der Agentur zu vertreten ist.
6. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von
allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
7. Bei Stornierungen eines Auftrags von Produktionen im Bereich Foto & Film von Seiten des Kunden wird eine Bearbeitungsgebühr von 99,- Euro für Fotoproduktionen und 199,- Euro für Filmproduktionen berechnet. Bereits erfolgte
Auslagen oder entstandene Kosten sind vom Kunden zu ersetzen. Findet die Stornierung weniger als 48 Stunden vor Auftragsbeginn statt, so ist der volle Angebotsbetrag bzw. Auftragswert vom Kunden zu entrichten.
8. Für den Fall, dass der Kunde während eines Projekts die Bearbeitung oder Veröffentlichungen von Material wünscht, welches bei Vertragsschluss noch nicht bekannt war und welches nach Auffassung der Agentur ethisch nicht vertretbar
ist oder dem Ansehen schaden könnte (z. B. pornographische Darstellungen, nationalsozialistisches Gedankengut), ist die Agentur berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sämtliche bis dahin angefallenen Kosten
abzurechnen.
IV. AUFTRAGSPRODUKTIONEN
1. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Agentur anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten
ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Agentur oder der Produzent nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer
angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden Lichtbildwerke, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Produzenten vorausgewählt.
4. Der Kunde kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs mit der Agentur vereinbaren. Voraussetzung ist, dass dadurch der Erfolg oder die mit dem Projekt beabsichtigten
Ergebnisse nicht gefährdet und die Kapazitäten der Agentur nicht überlastet werden. Ohne eine entsprechende Vereinbarung bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Fristen, Vergütungssätzen und Leistungsinhalten. Der Auftraggeber
hat jedoch auch das Recht, den infolge von Änderungen anfallenden Mehraufwand durch den Verzicht auf andere Leistungsteile zu kompensieren, sofern dies zuzumuten ist.
5. Der Kunde wird die Agentur nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und insbesondere Konzeptentwürfe, Vorschläge, Design- oder Druckvorlagen, Logoentwürfe, Screen-Design und Programmiervorschläge
zeitnah überprüfen und freigeben. Derartige Freigaben sind verbindliche Ausgangsbasis für die weitere Leistungserbringung. Sollte es in diesem Arbeitsprozess aus Gründen, die durch den Kunden zu vertreten sind zu Verzögerungen kommen,
die zu einer Verschiebung der Zeitplanung führt, bleibt der Agentur vorbehalten, bestimmte angebotene Leistungen neu zu kalkulieren und entsprechend der AGB eine Erhöhung der Vergütung zu verlangen.
6. Sind dem Produzenten innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der beauftragten Leistung keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, die eindeutig auf den Produzenten zurückzuführen sind, gelten die Leistungen als vertragsgemäß
und mängelfrei abgenommen.
V. NUTZUNGSRECHTE
1. Die im Rahmen eines Projekts von der Agentur oder Ihren Fremddienstleistern erarbeiteten Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn
die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist. Die Agentur räumt dem Kunden für die vertraglich vereinbarten Zwecke und im vertraglich vereinbarten Umfang das einfache Nutzungsrecht
an den gelieferten Werken für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Nutzungsarten ein. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen,
bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sämtliche Nutzungsrechtsübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Entrichtung der vertraglich vereinbarten Vergütung.
2. Rohdateien wie RAW-Fotos, Photoshop-, Illustrator- oder Indesign-Dateien, CSS Dateien und HTML Dokumente verbleiben beim Produzenten und werden zur Wahrung des Urheberrechts nicht herausgegeben, da sie nicht Bestandteil des einfachen
Nutzungsrechts sind.
3. Der Produzent sowie die Agentur bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, das entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich zu signieren, den erteilten Auftrag für Eigenwerbung
zu publizieren und sich im Impressum inkl. Verlinkung darzustellen, sofern dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen des Kunden offenbart werden.
4. Die Leistungen und Werke der Agentur dürfen vom Kunden oder beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung.
5. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. Mit der Lieferung
bei Lichtbildwerken wird lediglich das einmalige Nutzungsrecht übertragen zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich
aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Materials ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
6. Jede aus der Bestellung und Rechnung hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Weitergabe oder Veröffentlichung in gedruckten oder elektronischen Publikationen ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
ausdrücklichen Zustimmung des Produzenten.
7. Druckdaten werden im PDF Format herausgegeben. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien
wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern,
jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um inter- ne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten
Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
8. Veränderungen von Lichtbildwerken oder Bewegtbild durch Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Produzenten und nur bei Kennzeichnung mit dem Zusatz „Montage“ gestattet.
9. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt produziert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht
auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
10. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Produzenten bzw. der Agentur vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen
Bild.
11. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Produzenten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
VI. VERTRAULICHKEIT
1. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeiter und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei oder der vertraglichen Leistungen haben, zu absoluter
Vertraulichkeit hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten und vorbehaltlosem Schutz dieser Vertraulichkeit.
2. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Kunden als solche zu kennzeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der
anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind.
VII. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Bei der Bestellung von Waren gelten die im Zeitpunkt der Lieferung allgemein geltenden Listenpreise, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Im Empfängerland für das Geschäft erhobene Steuern, Taxen
usw. übernimmt die Agentur nicht. Zollerhöhungen etc. nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des der Kundes. Bei Prospektangaben bleiben Änderungen ausdrücklich vorbehalten.
2. Warenlieferungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart. Die Agentur behält sich vor, generell per Nachnahme zu liefern. Schecks, Wechsel und sonstige
Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an der Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des der Kundes gehen. Sofern der Sitz des der Kundes außerhalb Deutschlands ist, liefert die Agentur nur gegen
Vorkasse.
3. Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen ist vom der Kunde sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart. Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsmittel werden
nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an der Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des Kunden gehen.
4. Wurde bei Dienstleistungen vorab keine Vergütung vereinbart, bestimmt diese sich bei Lichtbildwerken und Bildwerken nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM), bei grafischen
Dienstleistungen nach dem BDG-Honorarrechner. Beratungsleistungen werden nach aktuellen und kommunizierten Tagessätzen abgerechnet.
5. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
6. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten
des Kunden. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. 7. Die Agentur ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen
Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
7. Bei Lichtbildwerken und Bewegtbildmaterial sowie Designs ist die Vergütung auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Werk nicht veröffentlicht wird.
8. Bei Verwendung von Werken als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 50,- Euro pro Werk/Beitrag an. Eine Aufrechnung oder die Ausübung
des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VIII. EIGENTUMSVORBEHALT UND RÜCKGABE
1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum der Agentur.
2. Bei Zahlungsverzug des Kunden, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen durch die Agentur, oder bei Vermögensverfall des Kunden, kann die Agentur vom Vertrag zurücktreten und ist dazu berechtigt, die Vorbehaltsware
an sich zu nehmen.
3. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von die Agentur. Sie dürfen vom der Kunde nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden. Überlässt
der Produzent auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Material spätestens innerhalb
eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur
wirksam, wenn sie vom Produzenten schriftlich bestätigt worden ist. Die Rücksendung des Materials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung
während des Transports bis zum Eingang beim Produzenten.
4. Analoges Bild-Material ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare.
Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Produzenten.
5. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten.
6. Der Produzent haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
IX. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
X. VERTRAGSSTRAFE UND SCHADENSERSATZ
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Produzenten erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe von Werken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuzuordnendem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
XI. MÄNGELHAFTUNG
1. Die von die Agentur in Typenlisten, Prospekten, Druckschriften und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar.
2. Besondere technische Anforderungen und Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen von die Agentur schriftlich bestätigt werden. Der der Kunde ist in diesem Fall zur Abnahme
verpflichtet.
3. Der der Kunde hat bei Eingang unverzüglich die Ware nach allen technischen Anforderungen und zumutbaren Prüfungsmethoden zu prüfen, ggf. auch bei seinen Kunden, in jedem Fall vor Fertigung. Zeigen sich erst bei Beginn der Fertigung
Mängel, so ist diese sofort zu stoppen.
4. In allen Fällen ist die Agentur sofort schriftlich zu benachrichtigen. Der der Kunde gibt die Agentur Gelegenheit zur Überprüfung, einschließlich der Besichtigung, Durchführung von Probeläufen und Einsicht in die Unterlagen.
Qualitätsmängel sind abschließend und ausreichend spezifiziert sofort zu melden.
5. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der der Kunde Herabsetzung der Vergütung Minderung. verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten. Sofern bezüglich eines Produktes die Herstellerfirma in erreichbarer Nähe eine Reparaturmöglichkeit unterhält, kann die Agentur den der Kunde darauf verweisen, die Reparatur an dieser Stelle durchführen zu lassen Recht
von die Agentur, den Fehler festzustellen und zu beheben.. Hierdurch werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des der Kundes nicht berührt.
6. Alle Rückvergütungen für bezahlte Zölle stehen die Agentur zu und der der Kunde ist damit einverstanden, die Agentur die Unterlagen, die zur Erlangung solcher Rückerstattungen nötig sind, zur Verfügung zu stellen und ihm behilflich
zu sein.
XII. HAFTUNG
1. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen, Geschmacksmuster), Personen oder Objekte, es sei denn, es wurde ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular vereinbart.
2. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt
dem Kunden.
3. Der Kunde trägt die inhaltliche Verantwortung und rechtliche Zulässigkeit Veröffentlichung sowie daraus resultierende Sinnzusammenhänge von Projektmaßnahmen sowie die sich daraus resultierenden Veröffentlichungen. Dies gilt insbesondere
für den Fall, dass Werbemaßnahmen oder andere Aufträge gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.
4. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur nach Mitteilung von Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat.
5. Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
6. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Materials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
7. Für gedruckte und elektronische Publikationen, die dem Kunden vorgelegt, und durch diesen freigegeben wurden, können keine weiteren Haftungs-Ansprüche gegen den Produzenten geltend gemacht werden. Dies betrifft explizit auch
durch den Kunden eingereichte Texte, Illustrationen, Bilder und sonstige Werke die unter § 2 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz fallen.
8. In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit
der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.
XIII. DATENSCHUTZ
1. Dem der Kunde ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von die Agentur auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von die Agentur selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des der Kunden
erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzerklärung, einsehbar im Impressum.
2. Dem der Kunde steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des der Kundes verpflichtet. Bei laufenden
Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
Stand: Februar 2020
WIDERRUFSRECHT
Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Sitz oder Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der europäischen Union (EU) oder des europäischen Wirtschaftsraum (EWR) steht dem Nutzern das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung über das Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der Agentur mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde der Agentur Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Vertrag widerrufen wird, sind alle Zahlungen, die bereits getätigt wurden, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung des Ihren Widerruf eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wir dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde.
Ausschluss-Regelung
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, besteht das Widerrufsrecht nicht.
Sollten auf ausdrücklichen Wunsch hin Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist begonnen haben, so ist ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt des Wiederrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des Kunden (*)
Unterschrift des Kunden (*) (bei Mitteilung auf Papier)Anschrift des Kunden (*)